4.2.15, 16:19 - Dies und Das, nintendo
Let's Player in Aufruhr
JA. Nintendo ist kein netter Verein! Einfach so herzugehen und Menschen, die kostenlos Werbung für ihre Spiele machen auch noch Geld abknöpfen wollen. Kein schöner Zug!
http://www.zeit.de/digital/games/2015-0 ... eeinnahmen
Aber bitte beachtet bei all dem (geiles Wort:) Shitgestorme doch bitte, dass es
A) einzig das Recht von Nintendo ist, Videos seiner Spiele zu veröffentlichen
§ 15 Allgemeines(UrhG §15 Abs.(2)) http://www.gesetze-im-internet.de/urhg/__15.html
(...)
(2) Der Urheber hat ferner das ausschließliche Recht, sein Werk in unkörperlicher Form öffentlich wiederzugeben (Recht der öffentlichen Wiedergabe). Das Recht der öffentlichen Wiedergabe umfasst insbesondere
1.
das Vortrags-, Aufführungs- und Vorführungsrecht (§ 19),
2.
das Recht der öffentlichen Zugänglichmachung (§ 19a),
3.
das Senderecht (§ 20),
4.
das Recht der Wiedergabe durch Bild- oder Tonträger (§ 21),
5.
das Recht der Wiedergabe von Funksendungen und von öffentlicher Zugänglichmachung (§ 22).
und
B) dass die netten Youtuber Geld mit dem Mist verdienen. Bei den privaten und öffentlich-rechtlichen Fernsehanstalten gibt es Regeln wie viel Werbung dem Konsumvieh zugemutet werden darf, bei YT nicht .... Hier wird Kasse gemacht!
YT verdient, der Youtuber verdient, es wird gesponsort, Schleichwerbung gemacht und es gibt mittlerweile sogar Vermarkter (Agenten?) für Youtuber, die mitverdienen wollen.
Letzten Monat regten sich einige Amateurfilmer auf, die Fa. Mediakraft übervorteile sie grob. Aber unter uns Betschwestern: Niemand zwingt die Buben und Mädels dazu, sich einem Resteverwerter zu unterwerfen.
Es ist ein Traum davon leben zu können sich beim Computerspielen zu filmen. So lange es genügend Lobotomieopfer gibt die das zahlen (sprich monetarisierte Youtube Videos glotzen) durchaus realisierbar, aber wie immer im Leben wollen alle die daran beteiligt sind ein Stück vom Kuchen abhaben.
Mir geht das Gejammer auf den Scrotum
Nichts genügt dem, welchem genug zuwenig ist.
(Epikur von Samos 300 v.Chr.)