Sachkundenachweis zur Abgabe von Pflanzenschutzmitteln im Einzelhandel und Sachkundenachweis §5 Chem.verb.v.
17.11.10, 12:50 -
Dies und Dasgepostet von web doc
Diese beiden oben genannten Sachkundenachweise muss ein Samenhändler der Pflanzenschutzmittel an den Endverbraucher abgibt nachweisen.
Montag und Dienstag war es für mich soweit. Herr Willig vom Pflanzenschutzdienst in Wetzlar führte ein Seminar durch, an dessen Ende die zwei Prüfungen standen.
Die Pflanzenschutzprüfung ist mit gesundem Menschenverstand (und der Erfahrung eines seit 20 Jahren tätigen Giftmischers ;-) ) gut zu bestehen. Die "Giftprüfung" allerdings hat es in sich.
Seit ein paar Jahren benötigt man diesen Sachkundenachweis für den Handel mit giftigen / sehr giftigen / krebserregenden / erbgutverändernden / embryonengefährdenden / irreversible Schäden verursachenden Stoffen; die Prüfung setzt sich aus einer Fragenauswahl zusammen, die einem
Fragenkatalog entnommen sind.
Beispiel?
I 2 28
Wo werden Stoffe mit ihrer einstufung und Kennzeichnung rechtsverbindlich bekannt gegeben?
a) im Anhang IV der Gefahrstoffverordnung
b) im Anhang I der Gefahrstoffverordnung
c) im Anhang IV Tab. 3.2 der VO (EG) Nr. 1272/2008
d) in der Bekanntmachung der Liste dere gefährlichen Stoffe und Zubereitungen nach $4 a der Gefahrstoffverordnung
... und das waren fast nur so dinger. Mit gesundem Menschenverstand hat das wenig zu tun :-/
So kann man seine Freie Zeit auch verbringen
Die Zusammensetzung der Lerngruppe war bunt gemischt: da waren Baumarktanggestellte, die nur die Giftprüfung benötigten (Bauscchaum ist im Verdacht Krebs zu erregen) und Bauhofangestellte, die die Sachkunde nachweisen müssen um Pflanzenschutzmittel einsetzen zu dürfen. Man lernt jedem Menge spannender Menschen kennen. Ich möchte mich nochmals ausdrücklich bei Herrn Willig bedanken, der ein gutes Gespühr dafür entwickelte, welche Fragen aus dem Fragenkatalog wahrscheinlich vorkommen.
yours,
webdoc
P.S.
Ich habe bestanden ;-)
P.P.S.
Antwort C ist richtig